Jagdurlaub

photo © Salla – In the middle of Nowhere

Jagdurlaub in Finnland

Jagen ist sehr beliebt in Finnland: im Verhältnis zu der Einwohnerzahl ist der Anteil der Jagdberechtigten, 6 % der Bevölkerung, etwa 300,000 Menschen, der höchste in ganz Europa. Um in Finnland jagen zu dürfen muss man einen finnischen Jagdschein, das Recht zum Besitz einer Feuerwaffe sowie die Jagderlaubnis des Grundbesitzers oder des Jagdausübungsberechtigten haben. Außer diesen Bedingungen benötigt man für die Jagd auf Schalenwild und Bären ein Zeugnis der Schießprüfung und für einige Wildarten eine gesonderte Abschussgenehmigung.

65% der Fläche von Finnland sind im Privatbesitz. Das Jagdrecht gehört dem Grundbesitzer, und oft werden die privaten Gelände für Jagd und Hege von Jagdvereinen gepachtet. In Finnland gibt es heute mehr als 4000 Jagdvereine, und in der Regel variiert die Fläche der gepachteten Grundstücke zwischen 2000 und 10 000 Hektaren.

Weitere 25% der Fläche, meist davon in Ost- und Nordfinnland, besitzt der Staat. In diesen Wäldern trägt das finnische Forstamt Metsähallitus die Hauptverantwortung für das Jagdrecht und die Hege.

Die wichtigsten Wildarten in Finnland sind der Birkhuhn, der Auerhahn, das Haselhuhn, das Moorschneehuhn, der Feldhase, der Schneehase, der Elch, der Weißschwanzhirsch und die Stockente. Pelztiere, die gejagt werden, sind der Dachs, der Biber, der Fuchs, der Nerz, die Bisamratte, der Baummarder und der Marderhund. Bärenjagd ist erlaubt aber streng reguliert.

Wer in Finnland jagen will, muss jährlich eine staatliche Hegegebühr bezahlen. Die Quittung über Bezahlung dient als Jagdschein. Die Gebühr wird jedes Jahr vom Staat festgesetzt, und in den letzten Jahren war sie 28 € pro Jahr. Seit 1964 ist die Teilnahme an einer Jägerprüfung Voraussetzung zur Jagd.

Ausländische Jäger können einen finnischen Jagdschein erhalten, wenn Sie einen in ihrem Heimatland gültigen Jagdschein oder ein anderes entsprechendes Zertifikat besitzen. Die Dokumente werden von einem Hegeverein geprüft. Danach bestellt der Hegeverein ein Überweisungsformular für die Zahlung der Hegegebühr, das nach der Bezahlung als Jagdschein für ein Jahr, vom 1. August bis 31. Juli, gilt. Falls der Jäger die nötigen Dokumente nicht zeigen kann, muss er an einer finnischen Jägerprüfung, die gebührenpflichtig von den Hegevereinen organisiert werden, teilnehmen.

Jagdberechtigung
Jäger können auch ohne das mit Grundbesitz oder Pacht verknüpfte Jagdrecht jagen, wenn sie zuerst um eine Jagdberechtigung nachsuchen. Jagdberechtigungen für Land- und Wasserflächen können von den Grundbesitzer und Jagdvereinen gekauft werden.

Jagdberechtigungen für Staatswälder können vom finnischen Forstamt Metsähallitus gekauft werden. Diese Berechtigungen sind persönlich, gültig für 1-7 Tage und berechtigt zur Jagd auf alle Wildtiere, die während ihrer Gültigkeit jagdbar sind. Sie enthalten auch ein Streckenkontingent, das nicht überschritten werden darf. Auch Berechtigungen zur Elch- und Biberjagd an Gruppen oder Abschussgenehmigungen für Bären an Einzelpersonen können von Metsähallitus gekauft werden. Der Verkauf der Berechtigungen fängt normalerweise Anfang August an.