Wandern
photo © Visit Finland / Mikko Karjalainen
Wandern in Finnland
Finnland, eines der größten und am dünnsten besiedelten Länder Europas, bietet ihren naturbegeisterten Besuchern wunderschöne Landschaften mit riesigen unberührten Wäldern und Tausenden klaren Seen. Überall in Finnland finden Sie Wanderwege und Naturpfade, und in den Wildnisgebieten können Sie die Ruhe der Natur und das Alleinsein richtig genießen.
Schären
Die Tausende und Tausende kleine und größere Inseln der Ostseeküste Finnlands versprechen unvergessliche Erlebnisse. Die wichtigsten Schärengärten sind die Schären vor Kotka und Helsinki, das Schärenmeer vor Turku und der Kvarken-Archipel im Bottnischen Meerbusen, das erste UNESCO-Naturerbe Finnlands.
Flora und Fauna
Die Diversität von Tier- und Pflanzarten in Finnland überrascht viele ausländische Besucher. Es wird geschätzt, dass hier ständig ungefähr 70 verschiedene Tierarten zu finden sind. Die Vogelwelt ist auch umfangsreich: es gibt ungefähr 450 Vogelarten, die hier ganzjährlich oder saisonmäßig leben. In Finnland kommen fünf Reptilienarten und fünf Amphibienarten vor, die alle ungefähr von September bis April Winterschlaf halten. Auch die Flora ist bunt: es gibt ungefähr 1200 Gefäßpflanzarten, 800 verschiedene Moose und 1000 Flechtenarten zu betrachten.
Nationalparks
Die 37 ausgewiesenen Nationalparks Finnlands umfassen eine Fläche von 9788 Quadratkilometern, 2,9 % der Fläche des Landes. Jeder Nationalpark ist zumindest 1000 Hektar groß und für alle zugänglich. Die Parks sind bedeutende Touristenattraktionen und enthalten sogenannte finnische Nationallandschaften sowie andere Natursehenswürdigkeiten. Allerdings ist der Schutz und Erhalt von finnischer Natur und Biodiversität das wichtigste Ziel der Parks.
Staatliche Wandergebiete
In Finnland gibt es sieben ausgewiesene staatliche Wandergebiete, die zum Natura 2000-Netzwerk gehören, und zwei weitere staatliche Wandergebiete. In den Wandergebieten finden Sie markierte Wanderwege und Langlaufloipen, Naturlehrpfade, Lagerfeuerstelle und Zeltplätze. Oft gibt es ein Besucher- oder Naturzentrum in der Nähe, wo Sie Information über die Region erhalten können, und Ferienhäuser, in denen Sie übernachten können.
Jedermannsrecht
Ein großer Teil der südfinnischen Wälder sind im privaten Besitz und wichtig für die Holzindustrie, allerdings sehen sie oft wie wilde Wälder aus. Das sogenannte Jedermannsrecht, „Jokamiehenoikeus‘, gibt jedem Menschen das Recht, sich frei auf dem Lande und in den Wäldern zu bewegen, unabhängig davon, wer das Land besitzt.
Durch das Jedermannsrecht können sowohl Finnen als auch ausländische Besucher die finnische Natur frei genießen und ihre Früchte nutzen. Allerdings kommt mit dieser Freiheit auch Verantwortung: Schadensfreiheit und Ungestörtheit zum Schutz der Natur sowie anderer Menschen ist besonders wichtig. In Nationalparks und Naturschutzgebieten müssen besondere Regelungen zum Beispiel über das Zelten oder das Fahren mit Motofahrzeugen beachtet werden.
Das Jedermannsrecht gibt Ihnen das Recht
- sich in der Natur zu Fuß, mit dem Fahrrad oder per Ski zu bewegen – Gärten und Höfe von privaten Häusern und empfindliche Getreidefeldern usw. sollten Sie jedoch vermeiden.
- in der Natur zu Zelten
- wilde Beeren, Pilze und Pflanze zu sammeln, soweit sie nicht geschützt sind
- mit Haken und Leine zu angeln
- auf den Gewässern sich mit dem Boot zu bewegen und zu schwimmen
- im Winter sich zu Fuß, per Ski oder mit einem Motorfahrzeug auf gefrorenen Seen zu bewegen und zu eisfischen
Es ist nicht erlaubt:
- andere Menschen zu stören und Privateigentum zu beschädigen
- wilde Tiere zu stören
- im Sommer Haustiere ohne Leine zu führen
- Bäumen zu fallen oder zu beschädigen
- Moos oder Flechte zu ernten
- offenes Feuer ohne die Erlaubnis des Grundbesitzers zu machen
- die Privatsphäre von anderen Menschen stören (durch z. B. zu viel Lärm oder das Zelten zu nah an Wohngebieten)
- Abfall in der Natur zu lassen
- mit Motorfahrzeugen außerhalb markierter Wege ohne die Erlaubnis des Grundbesitzers zu fahren
- ohne Jagdschein und die Erlaubnis des Grundbesitzers zu jagen
- ohne Angelgenehmigungen zu angeln (Eisfischen und Angeln mit Haken und Leine sind jedoch erlaubt)